10 Jahre Raquet QMS
Raquet

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28.02.2013

Präambel

V. Raquet Qualitätsmanagement-Support führt Unternehmensberatung im Bereich des Qualitätsmanagements, des Projektsmanagements und der Konformitätsbewertung durch. Schwerpunkte liegen dabei auf der Umsetzung der EG-Richtlinien (9001:2008, 13485:2012/AC:2012) und deren Ergänzungen.

Allgemeiner Hinweis:

V. Raquet Qualitätsmanagement-Support führt keinerlei Rechtsberatung durch. Hierfür werden in Absprache mit den Auftraggebern Rechts- oder Fachanwälte ausgewählt und eingesetzt. Die Beratung in Bezug auf Qualitätsmanagement erfolgt ausschließlich im Rahmen der entsprechenden Normen des Qualitätsmanagements und unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.

1. Geltungsbereich

Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertraulichkeit

V. Raquet Qualitätsmanagement-Support und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle ihr im Zusammenhang mit der Durchführung von Dienstleistungen zur Kenntnis gelangten Unterlagen und Informationen Stillschweigen zu bewahren sowie Dokumente ihrer Auftraggeber in jeglicher Form streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

3. Geistiges Eigentum, Urheberrechte

Alle von uns erarbeiteten Texte, Unterlagen, Ausarbeitungen, Online-Produkte etc. sind und bleiben unser geistiges Eigentum. Sie sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Dies gilt unabhängig von der Form ihrer Verbreitung (Drucke, Disketten, CDs, Online-Produkte etc.). Der Käufer kann diese Produkte für den eigenen Gebrauch innerhalb des Unternehmens verwenden. Die Vervielfältigung und / oder Weitergabe an andere Unternehmen / andere juristische Personen oder Einzelpersonen außerhalb des Unternehmens / der Organisation des Käufers gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, ohne unsere schriftliche Genehmigung unsere Texte, Unterlagen und sonstigen Produkte oder Teile davon für Schulungen, Beratungen etc. zu verwenden. Mit dem Erwerb unserer Texte, Unterlagen bzw. sonstigen Produkten und der Bezahlung der Rechnung anerkennt der Käufer diese Bestimmungen und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung.

4. Vertragsabschluss

(1) V. Raquet Qualitätsmanagement-Support hält sich 90 Kalendertage an speziell ausgearbeitete Angebote gebunden oder für die Frist, die in dem jeweiligen Angebot genannt ist.
(2) Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von V. Raquet Qualitätsmanagement-Support.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und V. Raquet Qualitätsmanagement-Support zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen, in Einzelfällen reicht eine mündliche Absprache.
(4) Beim Rücktritt oder dem Abbruch von rechtskräftig erteilten Auftrag durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, die bis dahin angefallenen Aufwendungen der V. Raquet Qualitätsmanagement-Support zu erstatten. Auch wenn noch keine Leistung erfolgt ist, können bis zu 10% der Angebotssumme als Aufwandsentschädigung berechnet werden.

5. Preise, Preisänderungen

Alle Preise sind Netto-Preise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist jeweils zuzüglich, sofern nicht bereits separat ausgewiesen.

6. Termine

(1) Termine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von durch V. Raquet Qualitätsmanagement-Support zu vertretenden Terminverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei V. Raquet Qualitätsmanagement-Support beginnt.

7. Haftungsbegrenzung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen V. Raquet Qualitätsmanagement-Support als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder von ihr beauftragte Partner ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(2) Eine Haftung für Nachteile, die dem Auftraggeber durch unzureichende Anerkennung von Beratungsleistungen durch Dritte entsteht, ist ausgeschlossen.
(3) Eine Übernahme von Produkthaftungsansprüchen von Dritten gegen den Auftraggeber wird grundsätzlich ausgeschlossen. Die Beratungsergebnisse sind stets durch den Auftraggeber zu verifizieren und als Ergebnisse, als hätte er diese selbst erstellt, anzuerkennen.

8. Zahlungsverpflichtungen

(1) Rechnungen von V. Raquet Qualitätsmanagement-Support sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. In Einzelabsprache kann eine verlängerte Zahlungsfrist vereinbart werden. Die Forderungen sind nicht skontofähig. Zahlungen sind für den Empfänger (V. Raquet Qualitätsmanagement-Support) immer kostenfrei zu liefern.
(2) V. Raquet Qualitätsmanagement-Support ist berechtigt ggf. Teilabrechnungen für bestimmte Leistungszeiträume vorzunehmen oder bestimmte Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
(3) Nebenkosten wie Steuern werden gesondert ausgewiesen und berechnet.
(4) V. Raquet Qualitätsmanagement-Support ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftragsgebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist V. Raquet Qualitätsmanagement-Support berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Eine Aufrechnung von in Rechnung gestellten Beträgen ist nur zulässig mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
(6) Bei Nichteinhaltung der auf unseren Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsziele berechnen wir zusätzlich zu den in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich erlaubten Verzugszinsen eine Bearbeitungsgebühr, welche sich nach dem Aufwand richtet, mindestens jedoch EUR 15,00 netto.

9. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle mit der V. Raquet Qualitätsmanagement-Support im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist Lübeck vereinbart.

10. Verbindlichkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen Text verbindlich.

11. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 28.02.2013 in Kraft.